Änderung bzgl. erster Stufe ab erstem Tag tritt in zwei Branchenzuschlägen in Kraft

Für die beiden Branchenzuschlagstarifverträge Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) und Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK) tritt ab dem 01.10.2023 die jüngst beschlossene Änderung in Kraft, dass die erste Stufe bereits ab dem ersten Einsatztag gilt. Die beiden Branchenzuschlagstarife reihen sich damit in die 6 BZs ein, die bereits zum 01.09. geändert wurden. Es existieren nunmehr noch drei Branchenzuschlagstarife, in denen die vorgezogene Stufe 1 noch nicht gilt (BZ Eisenbahn, TV PPK und BZ Druck),

 

 

Quelle: www.personalorder.de

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