Am 01.03.2024 haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss zu den Entgelt- und Manteltarifverträgen der BAP und iGZ Tarifwerke geeinigt.
Folgende Forderungen wurden durch die DGB-Gewerkschaften in die Verhandlung gebracht:
- Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent
- bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten
Das Ergebnis der Verhandlungen vom 01.03.2024 beinhaltet F olgendes:
Entgelttarifverträge BAP und iGZ
- Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.10.2024 um 3,7 %,
- Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.03.2025 um 3,8 %,
- bei einer Laufzeit von 18 Monaten.
Vereinbart wurden folgende Stundenentgelte für die Entgelttarifverträge BAP/DGB und iGZ/DGB:
EG | € bis 30.09.24 | € ab 01.10.24 | € ab 01.03.285 |
1 | 13,50 | 14,00 | 14,53 |
2a | 13,80 | 14,31 | 14,85 |
2b | 14,15 | 14,67 | 15,23 |
3 | 15,06 | 15,62 | 16,21 |
4 | 15,92 | 16,51 | 17,14 |
5 | 17,85 | 18,51 | 19,21 |
6 | 19,82 | 20,55 | 21,33 |
7 | 23,06 | 23,91 | 24,82 |
8 | 24,69 | 25,60 | 26,57 |
9 | 25,89 | 26,85 | 27,87 |
Die bereits durch die Gewerkschaften gekündigten Entgelttarifverträge treten am 01.04.2024 wieder in Kraft und können zum 30.09.2025 erstmalig erneut gekündigt werden.
Manteltarifverträge BAP und iGZ
Zu den Manteltarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB wurde Folgendes vereinbart:
Jahressonderzahlungen
Am 18.12.2019 wurde bereits mit Tarifabschluss vereinbart, dass Jahressonderzahlungen tarifdynamisch ab dem 01.04.2024 angepasst werden.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich hierzu auf folgende Beträge:
Betriebszugehörigkeit | Urlaubsgeld 2024 | Weihnachtsgeld 2024 | Urlaubsgeld 2025 |
nach dem 6. Monat | 207,00 € | 214,66 € | 222,82 € |
im 2. und 3. Jahr | 310,50 € | 321,99 € | 334,23 € |
ab dem 4. Jahr | 414,00 € | 429,32 € | 445,63 € |
Branchenzuschlagstarifverträge mit der IG Metall, IGBCE, EVG
Die Laufzeit der mit der IG Metall, der IGBCE und der EVG abgeschlossenen Branchenzuschlags-tarifverträge wurde um 6 Monate verlängert. Sie können nun erstmalig zum 30.06.2025 gekündigt werden.
Mindestlohntarifvertrag
Die Tarifvertragsparteien einigten sich außerdem darauf, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, dessen Mindestlöhne identisch sind mit den in diesem Verhandlungsergebnis vereinbarten Stundenentgelten der EG 1. Sie werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorschlagen, den Mindestlohntarifvertrag als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.