Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 stufenweise auf 10,45 Euro - Zeitarbeitslohn liegt in allen Phasen höher

 

 

Der allgemeingültige gesetzliche Mindestlohn soll der Empfehlung der zuständigen Kommission zufolge in Deutschland zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Eine vierte Stufe schließlich sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. Damit liegt der Mindestlohn in allen Phasen unter dem niedrigsten Tarifentgelt der Zeitarbeit, welches im Oktober diesen Jahres auf 10,10 Euro steigt und am 1. April bei 10,88 Euro liegen wird.

 

Quelle: www.personalorder.de

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