Ukrainische Geflüchtete können unkompliziert Arbeit aufnehmen - auch Zeitarbeit

In Anbetracht der weiterhin hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine, stellt sich nach wie vor oftmals die Frage, ob diese leidgeprüften Menschen in Deutschland arbeiten bzw. beschäftigt werden dürfen. Die Kurz-Antwort dazu ist laut dem Bundesarbeitsministerium: Ja.

Notwendig ist lediglich ein bei der Ausländerbehörde gestellter Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Behörden sind laut Bundesamt für Migration angewiesen, bereits bei der Antragstellung direkt eine sogenannte Fiktionsbescheinigung auszustellen, die den Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt" trägt.
Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung kann eine Beschäftigung aufgenommen werden. Explizit auch in der Zeitarbeit.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.

 

Quelle: www.personalorder.de

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